Atemschutztauglich in der Pandemie

Damit man als Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann im Einsatz ein Atemschutzgerät tragen darf, bedarf es gewisser Voraussetzungen. Über allem steht die gesundheitliche Tauglichkeit des Feuerwehrangehörigen, um ihn selbst erst keiner Gefahr auszusetzen. Aber das reicht natürlich noch nicht aus. Denn bevor es dann das erste mal in den Einsatz geht, steht den Kamerad*innen ein mehrtägiger Lehrgang bevor, der mit einer theoretischen und praktischen Prüfung beendet wird.

Um den Anforderungen im Einsatzdienst regelmäßig gerecht zu werden, wird zum einen die ärztliche Untersuchung (G26.3) alle drei Jahre wiederholt und zusätzlich ein sogenannter „Leistungsnachweis“ jährlich für jede/n Atemschutzgeräteträger*in durchgeführt. Dies ist ein Belastungstest der Träger*in unter Übungsbedingungen und zeigt, ob sie/er die Anforderungen noch erfüllt.
Nach Abzug von Druckverlusten befinden sich in einer Atemluftflasche ca. 1.600 Liter Atemluft, die Atemluftflasche auf dem Rücken der Trägerin /des Trägers hat ein Volumen von sechs Litern und ist mit 300 bar gefüllt. Mit diesem Luftvorrat muss ein Parcours gemeistert werden. Das Atemschutzgerät und die persönliche Schutzausrüstung belasten die/ den Kameraden*in mit ungefähr 25 Kilogramm zusätzlich.

Wenn der Luftvorrat schon vorher zur Neige geht, führt dies unweigerlich zum Nichtbestehen.
Normalerweise wird dieser Leistungsnachweis in der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Stadthagen durchgeführt, dies ist den Verantwortlichen durch CORONA aktuell jedoch nicht möglich.
Da wir hier in Rodenberg auch selbst die Möglichkeit haben diesen Nachweis durchzuführen und somit die Tauglichkeit der Atemschutzträger*innen zu gewährleisten, haben wir bereits im letzten CORONA-Jahr mehrere Durchgänge in Kleingruppen durchgeführt und genauso führen wir es auch dieses Jahr weiter. 

#DU.WIR.FÜR ALLE.

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